Wie in der Spielordnung unter 2.4.2.5 geregelt, muss bei folgenden Fall ein Antrag auf Wertung erfolgen:
Falls eine Mannschaft zu einem vereinbarten Spieltermin nicht antritt oder innerhalb von weniger als 48 Stunden absagt, gelten folgende Regelungen: Die nicht antretende/absagende Mannschaft hat diese Partie verloren, wenn die Mannschaft, die anwesend war/der abgesagt wurde, dies bis spätestens mit Ablauf des Folgetages des angesetzten Spieltermines bei der Ligaleitung beantragt. Zudem wird die nicht antretende/absagende Mannschaft mit Abzug eines Tabellenpunktes sanktioniert.
Hinweise:
- Der Antrag erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, der Kapitän der gegnerischen Mannschaft wird in cc gesetzt.
- Sollte bis Ablauf des Folgetages des angesetzten Spieltermines kein Antrag gestellt werden oder der Kapitän der gegnerischen Mannschaft bei der Antragsmail nicht in cc gesetzt werden, gibt es keine Wertung und die Partie wird als normale, ungespielte Partie angesehen.
- Ein Antrag auf Wertung unter Vorbehalt ist möglich. (Bsp.: es wird ein Antrag auf Wertung gestellt, aber mit dem Hinweis, dass man sich noch um einen neuen Termin innerhalb des Spieltages bemüht, aber die Wertung wahrnehmen wollte, falls dieser nicht zustande kommt.)
- Ein vorsorglicher Antrag ist unzulässig.
- Antragsberechtigt ist nur die angetretene Mannschaft/die Mannschaft, der abgesagt wurde. Es reicht nicht aus, dass die nicht antretende/absagende Mannschaft eine Mail an die Ligaleitung schreibt.
Wichtig: Anträge für Wertungen müssen per Mail eingereicht werden!